Herbert Schreder

Ihr gerichtlich beeideter Sachverständiger für Installationen im Flachgau, Salzburg

 

Neben seiner Tätigkeit als Firmeninhaber im Raum Salzburg ist Herbert Schreder auch als gerichtlich beeideter Sachverständiger für Gas, Wasser, Heizung, Wärmepumpen, Lüftungen und Solaranlagen für Sie da. Dank meiner jahrelangen Erfahrung und weitreichenden Fachkenntnisse kann ich für Sie fachkundige, unabhängige Gutachten erstellen.

Ihr Gutachter für Gas, Wasser & Heizung

Meine Tätigkeit als Sachverständiger umfasst die Begutachtung, Bewertung und Beurteilung von Installationen und damit zusammenhängenden Schäden in Gebäuden.

 

Ich beurteile sowohl den Zustand der Anlagen als auch die Qualität von Handwerkerleistungen im Schadensfall. Mein Gutachten enthält Fakten, die auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten.

Kontaktieren Sie uns

Unabhängige Gutachten

Als gerichtlich beeideter Sachverständiger für Installationen rund um Gas, Wasser und Heizung kann ich umfassende Fachkenntnisse und persönliche Eignung vorweisen. Meine Gutachten, die ich für Gerichte, Unternehmen, Versicherungen und Privatpersonen einbringe, sind fachkundig, objektiv, unparteiisch und unabhängig.

 

Wenn Sie Näheres über meine Tätigkeit als Sachverständiger erfahren möchten, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme! Ihr Sachverständiger Herbert Schreder 

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.